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Shenzhen Jinyihe Technology Co., Ltd.

Vertraulichkeitsvereinbarung

 

 

Dieses Abkommen ist zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung nachstehend geschlossen.

Zwischen

  • (nachstehend Teil A genannt)                                          

Fügen Sie hinzu:                                                                      

  • (nachstehend "B" genannt) Shenzhen Jinyihe technologies co., Ltd..

Hinzufügen: Gebäude 9, Erster Stock, Hengmingzhu Science, Shajing Street Shenzhen

 

Partei B kann der Lieferant der einschlägigen Zusammenarbeit mit Partei A werden, und Partei A kann Partei B einschlägige vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen.Um die Vertraulichkeit der Informationen von Partei A zu schützen und sicherzustellen, dass die Informationen von Partei A nur von Partei B für die Durchführung des von Partei A benannten Kooperationsprojekts verwendet werden, wird nach Anhörung beider Parteien folgende Vereinbarung getroffen:

 

1Geheime Informationen

(1) Die in dieser Vereinbarung genannten vertraulichen Informationen bedeuten, dass Partei A oder ihre Vertreter, Angestellten und Treuhänder die vertraulichen Informationen

Partei B muss Partei B Informationen über Partei A oder ihre Partner oder Kunden offenlegen, liefern, vorlegen oder ihnen gestatten, diese zu kennen oder zu erhalten.

Die vertraulichen Informationen des Haushaltes hängen nicht davon ab, ob sie aus Wörtern, Geräuschen, Grafiken, Zeichnungen, physischen Proben oder einer anderen Form bestehen,unabhängig davon, ob sie in Buch- oder elektronischer Form aufbewahrt werden.

(2) Wenn Partei A oder ihre Vertreter, Bevollmächtigten, Arbeitnehmer oder sonstigen Nutzer miteinander kooperieren, nimmt Partei B während der Verhandlung Kontakt zu Partei A auf, um den Geschäftsinhalt, die Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbedingungen zu erläutern.Marketing- und Produktentwicklungsplan, Zeichnungen und Tatsachen, die von Partei B über Partei A und ihre Partner bekannt gegeben wurden.als vertrauliche Informationen der Partei A gelten, unabhängig davon, in welcher Form sie ausgedrückt oder auf welchen Medien befestigt ist.

 

(3) Zu den vertraulichen Informationen, auf die sich dieses Abkommen bezieht, dürfen nicht folgende Informationen gehören:

a: Vertraulich, Partei B kann in schriftlichen Dokumenten oder Aufzeichnungen nachweisen, dass sie Partei B bekannt war oder Partei B geworden ist, bevor beide Parteien mit den Verhandlungen über dieses Projekt beginnen

b: Die betreffende Person, deren Beteiligung aufgrund der vorsätzlichen Lecks von Partei B nicht festgestellt wurde.

c: Vertrauliche Informationen, die mit schriftlicher Zustimmung von Partei A offengelegt wurden

d: Sofern keine Verletzung dieser Vereinbarung vorliegt, kann die Partei B schriftlich oder verzeichnismäßig nachweisen, dass sie die vertraulichen Informationen der Partei A nicht verwendet hat, und diese Informationen unabhängig weiterentwickeln.

e: Vorbehaltlich der Bestimmungen des Gesetzes oder der Anordnung oder des Ersuchens des Gerichts und der erforderlichen Offenlegung.

 

Die Partei B sollte Partei A im Voraus darüber informieren und im Rahmen des in der Verordnung vorgesehenen Umfangs die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.

 

2Vertraulichkeitsverpflichtungen

 

(1) Partei B stimmt zu, dass vertrauliche Informationen, die von Partei A offenbart oder Partei B aufgrund des Kooperationsplans bekannt oder erhalten hat, nur bewertet werden sollten.Zur Bewertung oder Verwendung für die künftige Durchführung des KooperationsprojektsAußer für die Zwecke des Kooperationsvorhabens darf Partei B weder sie selbst noch der Dritte sein.Die Interessen einer Person dürfen nicht für andere Zwecke oder Zwecke verwendet werden und dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder weitergegeben werden.Die derzeitigen Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter oder Nutzer von Partei B haben jedoch im Voraus ein Vertraulichkeitsschreiben mit Partei B unterzeichnet.Vertraulichkeitsverpflichtungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen dürfen nicht niedriger sein als die in dieser Vereinbarung festgelegten, und die vertraulichen Informationen in seiner Eigenschaft oder in seiner Tätigkeit vertraulich gehalten werden. Falls erforderlich, gilt diese Beschränkung nicht.Verstößt Partei B gegen diesen Artikel, kann Partei A den Vertrag kündigen.Partei a und Partei B jederzeit kündigen oder kündigenDie Zusammenarbeit, der Auftrag oder der Vertrag zwischen den Parteien sind nicht für eine Entschädigung oder Entschädigung gegenüber Partei B verantwortlich, und Partei A hat das Recht, Partei B zu entschädigen.Anspruch auf Schadensersatz und alle Verluste aus der Offenlegung vertraulicher Informationen.

 

 

 

(2) Die Partei B sollte ihre Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten, die sich an dem in Absatz 1 vereinbarten Kooperationsplan beteiligen, mit den vertraulichen Informationen versorgen oder diese offenlegen.Falls erforderlich, wird gewährleistet, dass dieses Personal auch die Verpflichtungen der Vertragspartei B gemäß dieser Vereinbarung erfüllt.Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung durch das Personal gilt als Handlung der Partei B selbst und haftet.

(3) Partei B erklärt sich damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen, die Partei A im Rahmen des Kooperationsplans offenbart oder Partei B bekannt gemacht oder erhalten hat, Partei A mitgeteilt werden.Andere Datenbereiche sind getrennt, um Verwechslungen zu vermeidenHat Partei B die vorherige schriftliche Zustimmung von Partei A nicht erhalten, so darf sie geheime Informationen nicht rückgängig machen.Die Partei B trifft folgende Vorsichtsmaßnahmen und ergreift die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, um ihre Vertraulichkeit zu wahren::

a. die Pflicht der Partei B, ihr wertvolles Material oder ihr Eigentum zu schützen;

b. Die Verwendung von vertraulichen Informationen durch einen ähnlichen Hersteller oder eine ähnliche Firma ist im Allgemeinen gerechtfertigt.

c. Wenn Partei B entdeckt, dass eine Person vertrauliche Informationen unsachgemäß verwendet, party B should notify party a immediately and help party A so that party A can retrieve the confidential information that has been improperly used or prevent the situation of improper use from continuing.

3Die Gültigkeit und Eigentumsrechte der Vereinbarung

 

(1) Die vertraulichen Informationen, die von Partei a infolge des Kooperationsplans offenbart oder zur Verfügung gestellt werden, haben Anspruch auf Eigentum, Sachkenntnis oder Eigentum an den Zeichnungen.Proben und andere Daten;

(2) Die vertraulichen Informationen, die von Partei A infolge des Kooperationsplans offenbart oder bereitgestellt werden, sind Eigentums-, Sachverständigengut oder Eigentumsrecht an den Zeichnungen zu besitzen.Proben und andere Daten, Kenntnisse, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Patente und andere Rechte an geistigem Eigentum bleiben Eigentum der Partei A.die Informationen dürfen aufgrund der Offenlegung oder Bereitstellung an Partei B oder der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nicht dem Eigentum von Partei B gehören;Die Vertragspartei A darf Partei A nicht ausschließlich zum Zwecke der Unterzeichnung dieses Abkommens benennen,die entsprechenden Zeichnungen, Muster, Patente oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum an Partei B übertragen werden.

 

 

(3) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Partei A darf Partei B die Offenlegung oder Bereitstellung des Kooperationsplans durch Partei A in keiner Weise als geheime Informationen reproduzieren oder kopieren.Partei B beschließt nicht, den Kooperationsplan auf Antrag von Partei A durchzuführen., die Kooperation oder die Kooperation spätestens nach Beendigung des Verhältnisses oder innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung der Partei A abgeschlossen wird,Partei B trägt die Kosten und erstattet alle Kosten, das Original und eine Kopie der vertraulichen Informationen von Partei A. Partei A kann auch von Partei B verlangen, die vertraulichen Informationen zu vernichten oder zu löschen;Partei B richtet unverzüglich ein Schlichtungsschreiben an Partei A, dass sie die Tatsache nach Abschluss der Vernichtung oder Löschung abgeschlossen hat.

4. Sonstige Vereinbarungen

(1) Die Vertragspartei A ist aufgrund der Unterzeichnung dieses Abkommens nicht verpflichtet, Vertragspartei B bestimmte vertrauliche Informationen offenzulegen oder zu übermitteln -Sie garantiert nicht die Integrität oder Richtigkeit der im Kooperationsplan bereitgestellten oder offenbarten Informationen.. Partei B bestätigt auch, dass vertrauliche Informationen erforderlich sind können Fehler wie Druckfehler, Fehleinschätzungen, Auslassungen oder andere Formen von Fehlern enthalten.wenn Partei B den genannten Fehler feststellt, wird Partei A freiwillig darüber informiert, um die Richtigkeit der von Partei A bereitgestellten Informationen zu gewährleisten..

(2) In einem der folgenden Fällen kündigt Partei a diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung:

a. Vertragspartei B verstößt gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung. Ist jedoch Vertragspartei A der Auffassung, dass die Verletzung geringfügig ist, so setzt Vertragspartei A zunächst eine Frist und fordert Vertragspartei B auf, sich zu verbessern.

b. Partei B ist nicht in der Lage, ihre täglichen Ausgaben zu bezahlen, ihre normale Geschäftstätigkeit einzustellen oder Insolvenz oder ähnliche Verfahren zu beantragen.

c. Partei B überträgt mehr als 50% ihrer bestehenden Vermögenswerte an einen Dritten.

d. Partei B fusioniert oder fusioniert mit einem Dritten.

e. Vertragspartei B verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1 dieses Abkommens.

f. Partei B oder jeder Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte von Partei B, der über vertrauliche Informationen in seiner Position oder Geschäftspersonen, Nutzer informiert wurde,oder Personen, die zur Teilnahme an der Regelung erforderlich sind, sich eines Betrugs schuldig gemacht haben, Falschdarstellung, Verletzung der Vertraulichkeit oder anderweitig eine Person, die von einem Justizorgan wegen einer ähnlichen Straftat strafrechtlich verfolgt wurde.

 

 

(3) Partei B erkennt die dringende Notwendigkeit der Partei A voll und ganz an, die einschlägigen vertraulichen Informationen zu schützen. users and other necessary persons involved in the cooperation plan have disclosed information and passed the property Party B agrees to waive and discard party A's advance if the preservation procedures, wie die Einstellung und Beendigung der Zuwiderhandlung, in Echtzeit erleichtert werden Partei A kann die Verpflichtung zur Gewährleistung aufheben und das Gericht auffordern, die oben genannte Entscheidung zu treffen.

(4) Jede Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als nichtig, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt steht.andere Teile dieser Vereinbarung bleiben unberührt.

(5) Die Vertragsparteien schließen im Rahmen dieses Abkommens keine Partnerschaft, Beschäftigung oder gegenseitige Vermittlung ab.Alle Diskussionen und die Offenlegung vertraulicher Informationen zum Zwecke der Verhandlungen über den Kooperationsplan, mit Ausnahme des Kaufs, Auftrags- oder Kooperationsvertrag, gilt keine der Parteien als den Kooperationsplan erreicht oder sich zu diesem verpflichtet.

(6) Der Verzicht, die Beschränkung, die Übertragung, die Ergänzung, die Löschung, die Änderung oder die Änderung von Rechten und Pflichten werden von Partei A und Partei B rechtlich gewährt.Der Bevollmächtigte unterliegt dem persönlich unterzeichneten DokumentDiese Vereinbarung ist auch für die Nachfolger und Verwalter einer der beiden Parteien verbindlich.

(7) Die Vertraulichkeitsverpflichtung dieses Abkommens bleibt nach Inkrafttreten des Abkommens lange in Kraft.die Nichtigkeit oder Nichteinrichtung einer Geschäftsbeziehung ausgenommen oder für ungültig erklärt wird;.

(8) Verstößt Partei B gegen die Vertraulichkeitspflicht dieser Vereinbarung, so haftet sie nicht nur nach dem Gesetz für Schäden, sondern zahlt Partei A auch einen Betrag von 500 000 CNY für Vertragsverletzung,Partei B trägt alle Kosten, die Partei A für das Recht auf Durchführung dieser Vereinbarung entstehen..

(9) Wenn in dieser Vereinbarung nichts erwähnt wird, so wird es gemäß den örtlichen Gesetzen der Vertragspartei A erläutert und ergänzt.Aufgrund der Ausführung dieser Vereinbarung oder jeglicher Streitigkeiten, die sich aus Nichterfüllung ergeben, werden in gutem Glauben verhandelt.Wenn durch Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann, vereinbaren beide Parteien, den Streit dem örtlichen Volksgericht der Partei A vorzulegen.

 

 

5Zusatzartikel

(1) Dieses Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.

(2) Diese Vereinbarung ist in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei ein Original besitzt.

 

 

Partei A:                                                                                                    Partei B:Shenzhen Jinyihe Technologies Co., Ltd.

Anschrift: Anschrift:

NachrichtendienstCSieh mal:518104

Unterzeichnet von: Unterzeichnet von:`

Das Datum: Das Datum: